Sehr geehrte Gäste,

herzlich willkommen beim RegioPort OWL in Minden.

Wir möchten, dass Sie sich bei uns wohlfühlen. Deshalb sind auf dem Betriebsgelände im Containerterminal einige Regeln zu beachten, die der Aufenthaltsqualität, der eigenen Sicherheit und dem störungsfreien Betrieb dienen.

RegioPort OWL

Nicht gestattet ist:

  • Besprühen, Bemalen, Beschriften, Beschmieren, Verschmutzen, Beschädigen, Bekleben oder Missbrauchen von Ausstattungsgegenständen, Flächen, Decken und Wänden
  • Missbrauch von Infra- und Suprastruktur
  • Auf der Zufahrtsstraße zum RegioPort besteht ein absolutes Park- u. Halteverbot in beiden Richtungen!
  • Versperren von Rettungs- und Fluchtwegen
  • Abstellen von Fahrrädern oder anderen Fahrzeugen außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen
  • Wegwerfen von Abfällen, Zigarettenkippen und Kaugummis außerhalb der vorgesehenen Behälter
  • Rauchen im gesamten Umschlagbereich ist nicht gestattet
  • Das Terminal darf nur für die unmittelbare An- und Auslieferung von Containern benutzt werden
  • Das Befahren des Betriebsgeländes setzt eine erfolgreiche Abfertigung (Fahranweisung, IC) voraus
  • Der Fahrer ist für seine Sicherheit und die evtl. Mitfahrer verantwortlich und haftet für die Folgen, falls die Sicherheitsvorschriften missachtet werden
  • Auf dem Terminal gelten die Regeln der StVO
  • Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h, Vorsicht ist geboten!
  • Pausenzeiten des Fahrers werden nicht auf dem Terminal vollzogen!
  • Das Tragen von Warnwesten ist Pflicht, sonst erfolgt keine Abfertigung!
  • Den Anweisungen unseres Personals ist grundsätzlich Folge zu leisten
  • Das Befahren des Betriebsgeländes mit dem PKW ist strikt verboten
  • LKW-Fahrer haben die Toilette (Bürocontainer) zu benutzen, alles andere führt zum Terminalverbot!
  • Fahrzeugpflege ist auf dem Terminal verboten
  • LKW-Fahrer dürfen auf dem Terminal nicht übernachten!
  • Chassis sind nur in gekennzeichneten Flächen abzustellen
  • Der LKW-Fahrer hat die Be- und Entladung zu überwachen und muss sich am LKW aufhalten!
  • LKW-Fahrer haften für die verkehrssichere Verriegelung/Befestigung des Containers
  • Beschilderungen sind zu BEACHTEN!
  • Den LKW-Fahrern ist es untersagt, sich im Umschlagbereich auf zuhalten!
  • Der Kran darf nicht betreten werden
  • Vorgeschriebene Persönliche Schutzausrüstung muss getragen werden

Diese Hausordnung gilt auf dem gesamten Gelände des RegioPort OWL. Bei festgestellten Verstößen gegen die Hausordnung behält sich die RegioPort OWL Betriebs GmbH Hausverweis, Hausverbot, Schadenersatzforderungen und ggf. Antrag auf Strafverfolgung vor.

Den Anordnungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der ggf. von uns zur Durchsetzung des Hausrechts beauftragten Unternehmen ist Folge zu leisten. Bei schuldhaft herbeigeführten Verschmutzungen stellen wir die entstandenen Reinigungskosten und ein Bearbeitungsentgelt (mindestens 50 €) in Rechnung. Dies gilt auch für Verschmutzungen, welche durch Hunde verursacht werden.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und eine gute Weiterreise!

 

  1. Auf dem gesamten Gelände des Terminals gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 Km/h. Mobilgeräte und Krane sowie Terminalzugmaschinen und Schienenfahrzeuge haben Vorrang! Das unberechtigte Abstellen von Fahrzeugen oder Ladeeinheiten ist verboten.
  2. Im Terminal sind Warnkleidung und Schutzhelm zu tragen. Besucher des Terminals müssen sich bei der Terminalleitung anmelden.
  3. Besondere Vorsicht beim Betreten der Fahrbahn, insbesondere beim Hervortreten hinter Ladeeinheiten oder Fahrzeugen.
  4. Die Umschlagfläche sowie die Krananlage sind ausdrücklich nicht zu betreten.
  5. Bei der Be- oder Entladung aus dem Fahrzeug aussteigen und Sichtkontakt zu den Kran- oder Gerätebedienern halten. Sicherheitsabstand zu den Krangeschirren einhalten.
  6. Be- oder Entladen durch LKW-Fahrer vorbereiten:
    1. Das ordnungsgemäße Ent- und Verkuppeln sowie das ordnungsgemäße Verbinden der Ladeeinheit vom und mit dem Straßenfahrzeug, insbesondere das Lösen und das Anziehen der Befestigungsvorrichtungen einschließlich deren Sicherungsvorrichtungen, und deren weitere Vorbereitung für die Fahrt auf der Schiene oder auf der Straße sind vom Anlieferer bzw. Abholer unter seiner Verantwortung durchzuführen.
    2. Die Verriegelungen sind vor Einfahrt in die Krananlage auf Funktionsfähigkeit zu prüfen.
    3. Verriegelungen sollten unmittelbar vor der Einfahrt in die Krananlage gelöst werden und nach Verlassen der Krananlage verschlossen werden.
    4. Die Bereitschaft zur Kranung ist dem Kranführer durch neben stehendes Handzeichen anzuzeigen.
  7. Bei Stand- und Wartezeiten: Motor abstellen.
  8. Witterungsverhältnisse beachten (Wind, Regen und Schnee)
  9. Rauchen, Feuer und offenes Licht sind im gesamten Umschlagbereich verboten.
  10. Der Genuss von alkoholischen Getränken oder anderen Suchtstoffen ist im
    gesamten Terminal untersagt.
  11. Den Anweisungen des Terminalpersonals ist Folge zu leisten.